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Physiotherapie

Hier finden Sie alles rund um das Thema Physiotherapie.

Allgemeine Infos
  • Die ärztliche Verordnung (das "Rezept")
    Alle physiotherapeutischen Leistungen können nur auf ärztliche Verordnung hin erfolgen. Diese benötigen wir spätestens zum ersten Termin, um mit der Behandlung beginnen zu können – besser noch haben Sie diese bereits bei der Terminplanung parat, da je nach verschriebener Therapie unterschiedliche Zeiten und Spezialisierungen innerhalb unserer Teams gefordert sind. Bei gesetzlich Versicherten muss eine Verordnung i. d. R. innerhalb von 28 Tagen, beim Vermerk als „dringlicher Behandlungsbedarf“ bereits innerhalb von 14 Tagen begonnen werden, ansonsten verliert es seine Gültigkeit. In diesem Fall können Sie sich jedoch von dem/der behandelnden Ärzt*in ein neues Rezept ausstellen lassen. Private Physiotherapieverordnungen haben dahingehend keinen pauschal festgelegten Behandlungsbeginn; müssten aber ggf. bei mehrmonatiger Pause zwischen Ausstellung und Beginn nochmals mit Ihrer Versicherung abgeklärt werden.
  • Der Ersttermin
    Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin Ihre ärztliche Verordnung mit, sowie optional ein eigenes Handtuch. Die Praxis kann Ihnen aber auch ausreichend große Laken für die Zeit der laufenden Behandlungen zur Verfügung stellen. Für die meisten therapeutischen Anwendungen empfiehlt es sich außerdem, lockere und bequeme Kleidung dabei zu haben. Planen Sie beim ersten Termin zur eigentlichen Behandlungszeit (i. d. R. 20 Minuten, bei manuellen Lymphdrainagen je nach Verordnung länger) zusätzlich 10-15 Minuten für die Anmeldung ein.
  • Kosten für gesetzlich Versicherte
    Die ärztlich verordnete Physiotherapie wird grundsätzlich von Ihrer Krankenkasse übernommen. Bei allen Kassen gilt jedoch ein bindender Zuzahlungsbetrag von 10€ pauschaler Rezeptgebühr + 10% des Rezeptwertes (Dieser Betrag ist eine verpflichtende Kassenvorgabe und nicht von unserer Praxis festgesetzt), welcher z.B. bei einer klassischen Verordnung von 6x „Krankengymnastik“ (KG) aktuell 26,68 € für die gesamte Behandlungsserie ergibt. Sie können den Betrag vor Ort in der Praxis oder per Überweisung bezahlen. Beachten Sie, dass Sie bei Ihrer Kasse bei hohen Gesundheitsausgaben eine Zuzahlungsbefreiung beantragen können. Grundsätzlich zuzahlungsbefreit sind außerdem Personen unter 18 Jahren, sowie Verordnungen, die aufgrund von Beschwerden im Rahmen der Schwangerschaft und Entbindung ausgestellt wurden.
  • Kosten für privat Versicherte
    Physiotherapeutische Behandlungen bei voll privat Versicherten entnehmen können Sie der folgenden Preisliste entnehmen: Regulär privat Versicherte sollten die Behandlungen vollständig erstattet bekommen, da unsere Preise unter dem etablierten Maximum des 1,8 bis 2,3-fachen GKV-Satzes liegen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.

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