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Wir sind als physiotherapeutischer Leistungserbringer von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen anerkannt  und können folgende Leistungen nach ärtzlicher Verordnung abrechnen:

  • Krankengymnastik (KG)

  • Manuelle Therapie (MT)

  • Manuelle Lymphdrainage (MLD)
    + Kompressionsbandagierung

  • Bobath-Therapie/neurologische KG (KG-ZNS)

  • Massagetherapien (KMT, BGM, CM)

  • Elektrotherapie (ET)

  • Thermotherapien

  • Schlingentisch/Traktion

Physiotherapie

Termine: telefonisch unter der 0711/500 90 412, sowie per E-Mail unter plexus-pi@posteo.de

Um den Ablauf zu erleichtern und Ihnen Transparenz in den physiotherapeutischen Behandlungsrahmen zu bieten beachten Sie folgende Hinweise zum Prozedere:

  • Ärtzliche Verordnung: alle physiotherapeutischen Leistungen können nur auf ärtzliche Verordnung hin erfolgen. Halten Sie diese zur Terminvergabe am besten bereit, damit wir Ihnen bestmöglich angepasste Termine vergeben können und beachten Sie dabei, dass die Verordnung i. d. R. innerhalb von 28 Tagen, teils auch innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden muss, um gültig zu sein.

  • Der Ersttermin: bringen Sie zum ersten Termin bitte ihre ärztliche Verordnung (das Rezept) und falls Sie gesetzlich krankenversichert sind, ihre Versichertenkarte mit. Ein eigenes Handtuch können Sie optional mitbringen. Die Praxis kann Ihnen aber auch ausreichend große Laken für die Zeit der laufenden Behandlungen zur Verfügung stellen. Für die meisten therapeutischen Anwendungen empfiehlts es sich außerdem, lockere und bequeme Kleidung dabei zu haben.

  • Kosten für gesetzlich Versicherte: die ärztlich verordneten Behandlungen werden von ihrer Krankenkasse übernommen. Bei allen Kassen gilt jedoch ein bindender Zuzahlungsbetrag von 10€ + 10% des Rezeptwertes, was z. B. bei einer klassischen Verordnung von 6x KG aktuell 26,02 € für die gesamte Behandlungsserie ergibt. Zahlen Sie diesen Beitrag (der eine verpflichtende Kassenvorgabe ist und kein Preis unserer Praxis) bitte innerhalb der erstBehandlungen vor Ort in der Praxis oder per Überweisung. Bei hohen Gesundheitsausgaben können Sie bei ihrer Kasse einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung beantragen. Grundsätzlich zuzahlungsbefreit sind außerdem Personen unter 18 Jahren, sowie Verordnungen, die aufgrund von Beschwerden im Rahmen der Schwangerschaft und Entbindung ausgestellt wurden.

  • Kosten für privat Versicherte: die Kosten der jeweiligen physiotherapeutischen Behandlungen bei privat Versicherten entnehmen Sie gerne der folgenden Preisliste. Da der Behandlungsvertrag zwischen unserer Praxis und Ihnen selbst (und nicht direkt zwischen uns und ihrer Krankenkasse) zustande kommt, gilt diese Liste für alle Privatversicherten, unabhängig ihrer Kasse und möglicher Erstattungsgrenzen, z. B. im Rahmen der Beihilfe. Voll privat Versicherte sollten alle oben aufgeführten Behandlungen vollständig erstattet bekommen, da unsere Preise deutlich unter dem etablierten Maximum des 1,8 bis 2,3-fachen GKV-Satzes liegen. Bei Beihilfe-Versicherten können wir mögliche Differenzen zwischen dem Beihilfesatz und unseren Preisen ausdrücklich nicht anpassen.

Privatpreise

  • Terminausfall: dass etwas dazwischenkommt und ein vereinbarter Termin ihrerseits nicht eigehalten werden kann, kann natürlich vorkommen. Da es allgemein einen hohen Bedarf an physiotherapeutischen Leistungen gibt, bitten wir Sie, Terminausfälle mindestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn (gerne auch per Anrufbeantworter oder E-Mail) abzusagen. Dies erleichtert uns ein rechtzeitiges Umplanen. Bei kurzfristigeren Terminabsagen (innerhalb 24 Stunden) behalten wir uns vor, eine pauschale Ausfallgebühr von 10€ zu erheben, wenn wir den frei gewordenen Termin nicht anders belegen können. In diese Regelung willigen Sie mit ihrer Behandlungszusage ein. Uns ist bewusst, dass die Methode, beim Ausfall "einfach unterschreiben zu lassen", als wären Sie doch da gewesen, sehr pragmatisch ist. Vielen Dank aber schon mal für das Verständnis, dass wir Kulanz nicht auf dem Rücken eines täglichen (für die Praxis juristisch hoch gefährlichen) Betrugs ihrer Krankenkasse austragen, sondern bei unseren transparenten, fairen Regeln bleiben :)

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